Absenzenreglement

Eine begründete Freistellung vom Unterricht bis zu einem Tag pro Schuljahr kann die Lehrperson genehmigen.

Absenzen bis maximal 3 Tage werden von der Schulleitung bewilligt.

Ab drei Tagen entscheidet die Schulbehörde.

Vorhersehbare Absenzen müssen vorgängig bewilligt werden. Wir bitten Sie, Ihr Gesuch frühzeitig an die Schulleitung bzw. die Schulbehörde zu stellen.

Verlängerungen der Ferien, d.h. vorzeitige Abreise oder verspätete Rückkehr, werden nicht genehmigt.

Unentschuldigte Absenzen können auf Antrag der Schulbehörde vom Statthalter-Amt mit Busse bestraft werden.

Diese Regeln gelten ebenfalls für den Kindergarten.

 

 

Absenzenreglement  [PDF, 51.0 KB]